Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme gibt es für die Nutzung der Grillzonen einige Regeln. Ausschließlich in den markierten Zonen der Parks ist das Grillen erlaubt und das nur zwischen 10 und 21 Uhr. Wer beispielsweise außerhalb einer Grillzone grillt, riskiert ein Bußgeld ab 150 Euro. Da vor Ort keine Grills zur Verfügung stehen, müssen diese samt Zubehör selbst mitgebracht werden. Dazu zählen auch Grillkohle und Anzünder, wobei beschleunigende Mittel wie Spiritus nicht eingesetzt werden dürfen.
Außerdem ist nur die Nutzung eines Grills mit ausreichend Abstand zur Grasnarbe erlaubt, bodennahe Grills und Lagerfeuer sind verboten. Außerdem dürfen Grillbegeisterte ihre Freiluftkochstelle nicht unter Bäumen einrichten, da Grillen Funkenflug verursacht, der Äste, Zweige und Laub in Brand setzen kann.
Die Stadt Essen bittet darum, während des Grillens Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen, genauso wie auf die Natur, damit keine Tiere und Pflanzen zu Schaden kommen. Aus Sicherheitsgründen ist das Ballspielen in den Grillzonen deshalb verboten, in den weiteren Parkflächen jedoch erlaubt.
Nach dem Grillvergnügen gehören Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen in den Müll. Deshalb wurden vor Ort ausreichende Möglichkeiten für die Entsorgung geschaffen, insbesondere auch spezielle Aschecontainer. Wer Grillmüll dennoch zurücklässt, und sei es nur die Ablage neben einem Abfallbehälter, kann ein "Knöllchen" ab 100 Euro bekommen. Im Zweifelsfall sollten die Abfälle besser über den privaten Hausmüll entsorgt werden.
Und alle, die Abfall reduzieren möchten, greifen zu Mehrweggeschirr, wiederverwendbaren Behältern, Getränken in Mehrwegflaschen oder To-go-Becher.
Weitere Informationen zu den Essener Grillzonen
Mehr zu den Regeln für Grillen in Essen
Alle Parks und Grünflächen in Essen entdecken